Altholz

Die vier Kategorien.

A I

  • z.B. naturbelassen und unbehandelt
  • lediglich mechanisch bearbeitet
  • z. B. Verschnitt, Abschnitt und Paletten aus Vollholz, Transportkisten

Altholz der Kategorie A I eignet sich zur stofflichen Verwendung. Es ist wichtig, diese Altholzqualität von Störstoffen zu trennen und sortenrein zu vermarkten, um einen optimalen Verkaufspreis zu erzielen. Die Zerkleinerung erfolgt mittels Schredder zu Verbruch 0-300mm oder aber als Hackschnitzel 0-100mm.

A II

  • z.B. verleimt, gestrichen, beschichtet oder anderweitig behandelt
  • ohne Holzschutzmittel
  • ohne PVC-Anhaftung, frei von halogenorganischen Verbindungen
  • z. B. Baustellensortimente aus Holzwerkstoffen, Schallhölzer, Bauspanplatten, Gebrauchtmöbel

Auch bei Althölzern der Kategorie A II steht am Anfang der Aufbereitung die gründliche Trennung von Fremdstoffen, um die gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Altholzverordnung einzuhalten und eine stoffliche Nutzung des Altholzes möglich zu machen. Ansonsten kann das Altholz des Typs A II in Biomasseheizkraftwerken zur thermischen Nutzung eingesetzt werden. Eine stoffliche Verwertung steht für uns jedoch an erster Stelle.

A III

  • z.B. mit halogenorganischen Verbindungen
  • ohne Holzschutzmittel
  • z. B. Altholz aus Sperrmüll

Altholz der Kategorie AIII, sowohl Vorbruch als auch Hackschnitzel sind als klimaneutraler Brennstoff zur Energieerzeugung geeignet.

A IV

  • z.B. mit Holzschutzmitteln und Schadstoffbelastungen
  • z. B. Bahnschwellen, Leitungsmasten, Rebpfähle

Altholz der Kategorie AIV kann lediglich thermisch verwertet werden. Bei einer Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte muss das Holz in einer MVA entsorgt werden.

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